AGB

 

 

Vertriebsvereinbarung / Allgemeine Geschäftsbedingungen (oberlandmakler.de)

1. Vertragsgegenstand

Der Verkäufer beauftragt oberlandmakler.de im Rahmen eines Makleralleinauftrages mit dem Nachweis von Kaufinteressenten sowie der Vermittlung eines Kaufvertrages für das jeweils beauftragte Verkaufsobjekt. Der Auftrag erfolgt unter Ausschluss anderer Makler oder Vermittler.

Oberlandmakler verpflichtet sich, die Tätigkeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen und sämtliche sich ergebenden Vermarktungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Die Zusammenarbeit mit anderen Maklern im Rahmen von Maklergemeinschaftsgeschäften ist zulässig.

2. Provision und Fälligkeit

Die vom Verkäufer zu zahlende Provision wird individuell vereinbart und berechnet sich aus dem notariell beurkundeten Kaufpreis. In gleicher Höhe wird auch vom Käufer eine Provision erhoben (paritätische Teilung).

Der Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages, auch wenn dieser erst nach Beendigung des Maklervertrages zustande kommt, sofern er auf die Tätigkeit von oberlandmakler.de zurückzuführen ist.

Die Provision ist mit Beurkundung des Kaufvertrages sofort zur Zahlung fällig.

Eine nachträgliche Änderung oder Minderung des Kaufpreises hat keinen Einfluss auf die Höhe der Provision.

3. Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

Oberlandmakler tritt als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) auf.

Aus diesem Grund wird auf die vereinbarte Provision keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) erhoben und auch nicht ausgewiesen.

Die vereinbarte Provision stellt somit einen Endbetrag dar.

4. Vermarktung und Veröffentlichung

Oberlandmakler ist berechtigt, das Verkaufsobjekt in Online-Portalen, auf der eigenen Website sowie auf Plattformen von Kooperationspartnern zu veröffentlichen.

Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, dass:

  • Exposés erstellt werden
  • Fotos, Videos und virtuelle Besichtigungen erstellt werden
  • sämtliche vertriebsrelevanten Inhalte für Marketingzwecke genutzt werden

Dies umfasst ausdrücklich auch die Veröffentlichung im Internet.

5. Mitwirkungspflichten des Verkäufers

Der Verkäufer verpflichtet sich, oberlandmakler.de sämtliche für den Verkauf relevanten Informationen vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Objektunterlagen
  • rechtliche und wirtschaftliche Informationen
  • bekannte Mängel

Der Verkäufer haftet für die Richtigkeit dieser Angaben und stellt oberlandmakler.de von Ansprüchen Dritter frei, die aus unrichtigen Angaben resultieren.

6. Vollmachten

Der Verkäufer bevollmächtigt oberlandmakler.de zur Einsichtnahme in:

  • Grundbuch und Grundakten
  • Bauunterlagen und Genehmigungen
  • Unterlagen bei Behörden, Notaren und Hausverwaltungen

Diese Vollmacht umfasst auch die Einholung von Auskünften, die Erstellung von Kopien sowie die Weitergabe relevanter Unterlagen im Rahmen der Vermittlung.

7. Weitergabe von Interessenten

Von oberlandmakler.de nachgewiesene Kaufinteressenten sind ausschließlich für den Verkäufer bestimmt.

Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Kommt durch eine unberechtigte Weitergabe ein Vertrag zustande, haftet der Verkäufer auf Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision.

8. Vertragslaufzeit

Der Makleralleinauftrag beginnt mit Unterzeichnung und läuft für die individuell vereinbarte Dauer.

Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils drei Monate, maximal jedoch auf eine Gesamtlaufzeit von zwölf Monaten.

9. Aufwendungsersatz bei Widerruf

Wird der Vertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist beendet, kann oberlandmakler.de Ersatz der bis dahin entstandenen nachweisbaren Kosten verlangen, insbesondere für:

  • Exposé-Erstellung
  • Foto- und Videoaufnahmen
  • externe Dienstleistungen

10. Haftung

Die Haftung von oberlandmakler.de ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Hiervon unberührt bleibt die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

11. Doppeltätigkeit

Oberlandmakler ist berechtigt, auch für den Käufer provisionspflichtig tätig zu werden, sofern dies transparent erfolgt und die gebotene Neutralität gewahrt bleibt.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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